Eine unsachgemäße Kaminabdeckung führte Freitagabend zu einem Brand in einem Wohnhaus. Drei Personen begaben sich vorsorglich in medizinische Behandlung, die Höhe des Sachschadens steht noch nicht fest.
Kurz vor 20:00 Uhr fiel in einem Wohnhaus im Ortsteil Kathal der Strom aus, worauf der 34-jährige Nebenerwerbslandwirt seine Arbeiten im Stall unterbrach und Nachschau hielt. Im Wohnhaus bemerkte er den Brand im Wohnzimmer im ersten Stock des zweistöckigen Wohnhauses. Zu dieser Zeit befand sich seine 29-jährige Lebensgefährtin und der gemeinsame neun Monate alte Sohn im Wohnbereich im zweiten Stock. Die Frau begab sich mit dem Kind vorerst auf den Balkon und flüchtete dann nach Anweisung ihres Lebensgefährten über das verrauchte Stiegenhaus ins Freie.
Der 34-Jährige begann sofort das Feuer zu bekämpfen und konnte schlussendlich unter der Verwendung von sieben Handfeuerlöschern den Brand unter Kontrolle bringen. Beim Eintreffen der Feuerwehr Weißkirchen (drei Fahrzeuge, zwölf Kräfte) war der Brand bereits gelöscht. Bei der Brandursachenermittlung wurde festgestellt, dass der Kamin im ersten Stock schon vor vermutlich mehreren Jahren lediglich mit einer Pressholzplatte verschlossen worden ist. Dieses Material verschliss im Laufe der Zeit, sodass die heiße Abluft des Kamins die Pressholzplatte in Brand setzten konnte. Danach geriet in weiterer Folge vor dem Kamin gelagertes Kinderspielzeug in Brand. Im Wohnzimmer entstanden Beschädigungen durch die starke Hitzeentwicklung, weiters wurde das gesamte Haus stark verrußt.
Die Mutter und das Kind wurden vom ÖRK zur medizinischen Abklärung in das LKH Leoben, verbracht. Der 34-Jährige begab sich selbstständig zur medizinischen Abklärung in das LKH Knittelfeld.
Die Polizei warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich des bevorstehenden Halloween und ersucht Eltern und Erziehungsberechtigte mit ihren Kindern klärende Gespräche zu führen.
Am Abend des 31. Oktober ziehen traditionell zahlreiche Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und stellen die Bewohnerinnen und Bewohner mit den Worten „Süßes oder Saures“ vor die Wahl zwischen einem Streich und einer süßen Spende. Was als harmloser Spaß gedacht ist, kann jedoch rasch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Beschmieren oder Bewerfen von Hausfassaden und Fahrzeugen, das Beschädigen von Briefkästen oder Mülltonnen, das Werfen von Gegenständen gegen Fensterscheiben sowie Diebstähle und Bedrohungen sind keine harmlosen Streiche, sondern können strafbare Handlungen darstellen.
Erhöhte Polizeipräsenz
Die Polizei ist auf die Halloween-Nacht vorbereitet. In den Ballungszentren wird die Polizeipräsenz sowohl durch uniformierte als auch zivile Kräfte verstärkt. Die regulären Streifen werden bei Bedarf durch spezialisierte Einheiten wie die Diensthundeeinheit, die Schnellen Interventionsgruppen und die Bereitschaftseinheiten unterstützt.Sollte das friedliche Halloween-Treiben für strafbare Handlungen missbraucht werden, wird gegen die verantwortlichen Personen konsequent vorgegangen. Sachbeschädigungen, Diebstähle, gefährliche Drohungen und andere strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind gefragt
Die Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, bereits im Vorfeld mit ihren Kindern und Jugendlichen über die Grenzen erlaubter Streiche zu sprechen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren in Österreich strafunmündig sind, können entstandene Schäden zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Zudem können weitere Maßnahmen durch die zuständigen Stellen erfolgen. Es empfiehlt sich, gemeinsam zu vereinbaren, mit wem die Kinder unterwegs sind, welche Wege sie nehmen, wann sie nach Hause kommen sollen und welche Streiche keinesfalls erlaubt sind. Dabei sind auch die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Diese „Streiche“ können strafbar sein
• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Fahrzeugen mit Eiern
• Das Beschmieren oder Beschädigen von Hauswänden und Autos
• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch geöffnete Fenster
• Das Hineinwerfen brennender Gegenstände in Briefkästen
• Das Zerstören von Blumenbeeten
• Das Umwerfen oder Auskippen von Mülltonnen
• Das Bedrohen von Bewohnerinnen und Bewohnern, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben
• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
• Lärmbelästigungen
Nach einem Einbruch in ein Geschäft n Mitterdorf im Mürztal Mittwochnacht konnten die beiden Tatverdächtigen festgenommen werden.
Vorerst unbekannte Täter dürften gegen 23:30 Uhr in Mitterdorf im Mürztal die Verglasung der Eingangstür eines Geschäftes eingeschlagen haben. Dabei wurden sie von Zeugen beobachtet, die in der Folge die Polizei verständigten. Sogleich wurde eine groß angelegte Fahndung eingeleitet. Aufgrund der guten Personsbeschreibungen konnten die beiden Tatverdächtigen, zwei Männer (18 und 20 Jahr alt), beide aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, im Ortskern von Mitterdorf im Mürztal angetroffen und festgenommen werden. Das erbeutete Bargeld im niedrigen dreistelligen Eurobetrag wurde sichergestellt. Der am Gebäude entstandene Schaden ist nicht bekannt.
Bei den Einvernahmen waren die beiden Tatverdächtigen geständig. Sie wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft Leoben in die Justizanstalt Leoben eingeliefert.
Montagmittag gerieten zwei Wanderer im Bereich des Eisenerzer Kaiserschildes in eine alpine Notlage. Die beiden Personen konnten von der Bergrettung Eisenerz gerettet und unverletzt ins Tal begleitet werden.
Die beiden Wanderer im Alter von 19 (m) und 20 (w) Jahren waren auf dem markierten Wanderweg 683 in Richtung Kaiserschild unterwegs. Auf einer Seehöhe von rund 1.780 Metern verloren sie aufgrund des über Nacht gefallenen Schnees die Orientierung und trauten sich nicht mehr weiterzugehen. Sie setzten daraufhin einen Notruf ab.
Die alarmierte Bergrettung Eisenerz stieg zu den beiden auf. Aufgrund der Unterkühlung wurden die Wanderer zunächst in einem Notzelt aufgewärmt und mit warmem Tee versorgt. Anschließend wurden sie unter Seilsicherung ins Tal begleitet.
Im Einsatz standen 19 Mitglieder der Bergrettung Eisenerz sowie ein Beamter der Alpinpolizei. Die Wanderung war nicht geführt. Hinweise auf ein Fremdverschulden ergaben sich nicht.
Valorisierung bleibt mit zwei Prozent bewusst unter der Inflation – neuer Preis erst ab 1. Jänner 2027 gültig
Es ist ein klares Zeichen im Sinne der Kundinnen und Kunden beim Umstieg auf die ausschließlich Digitale Vignette ab 1. Dezember 2026: Die Preisanpassung der Vignette wird für das kommende Jahr mit lediglich zwei Prozent deutlich geringer ausfallen als die aktuelle Teuerung.
Damit soll der Übergang von der Klebevignette zur Digitalen Vignette zusätzlich erleichtert werden. Besonders wichtig: Der neue Vignettenpreis gilt erst ab 1. Jänner 2027. Wer seine neue Digitale Vignette 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026 kauft, profitiert somit noch vom bisherigen Tarif von aktuell 106,80 Euro für die Jahres-Vignette. Das gilt auch für Kundinnen und Kunden mit einem bestehenden Vignetten-Abo.
Früh umsteigen, günstiger fahren
Mit dem Ende der Klebevignette setzt Österreich ab 1. Dezember 2026 vollständig auf das digitale System. Um diesen Wechsel möglichst kundenfreundlich zu gestalten, haben alle Autofahrerinnen und Autofahrer bis 31. Dezember 2026 die Möglichkeit, die Digitale Vignette für das kommende Jahr noch zum bisherigen Preis zu erwerben. Ab 1. Jänner 2027 erfolgt die Preisanpassung um lediglich zwei Prozent – damit wird die Jahres-Vignette ab dann 108,90 Euro kosten.
Die ASFINAG verbindet damit zwei Ziele: einen einfachen, sicheren Umstieg auf das neue System und eine Entlastung der Kundinnen und Kunden in der Übergangsphase.
Digitale Vignette bereits Standard
Schon heute sind mehr als drei Viertel aller Jahres-Vignetten digital. Ab 1. Dezember 2026 werden keine Klebevignetten mehr verkauft, ab 1. Februar 2027 gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ausschließlich die Digitale Vignette.
Für die Nutzerinnen und Nutzer bleiben alle gewohnten Vignettenprodukte erhalten, die Preisanpassung betrifft somit auch lediglich die Vignetten. Gleichzeitig bietet die Digitale Vignette mehr Komfort durch die kennzeichenbezogene Verwaltung, den Wegfall des Klebens und Abkratzens sowie einfache Änderungen bei Fahrzeug- oder Kennzeichenwechseln.
Die ASFINAG bereitet den Umstieg auf die Digitale Vignette mit einem umfassenden Ausbau des Vertriebssystems und einer Informations-Kampagne vor. Der Verkaufsstart für die Digitale Vignette für das kommende Jahr erfolgt Anfang November 2026. Ab dann gekaufte Vignetten sind jedoch erst ab 1. Dezember 2026 gültig.
Eisenerz/Schladming/Admont. – Eine aus sechs Personen bestehende Urlauberfamilie aus Deutschland geriet Dienstagabend bei einer Wanderung am Kaiserschild in Bergnot. Aufgrund der Dunkelheit, schwieriger Wetterverhältnisse und zunehmender Erschöpfung gestaltete sich die Rettung äußerst schwierig. Der Einsatz dauert Mittwochfrüh noch an. Auch in Schladming und Admont mussten Bergrettung und Polizei zu alpinen Notlagen ausrücken.
Die beiden Eltern und ihre vier Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren waren Dienstagvormittag von einem Alpinresort in Eisenerz (Bezirk Leoben) zu einer Wanderung auf das Kaiserschild aufgebrochen. Gegen 21:00 Uhr setzten sie im Bereich des Rotriegels einen Notruf ab, nachdem sie aufgrund zunehmender Erschöpfung nicht mehr weiterkonnten. Einsatzkräfte der Bergrettung Eisenerz und der Alpinpolizei Hochsteiermark stiegen daraufhin zu der Familie auf. Kurz vor Mitternacht erreichte ein erster Rettungstrupp die Wanderer auf rund 1.860 Metern Seehöhe. Eine Bergrettungsärztin übernahm die medizinische Erstversorgung.
Schwierige Rettung
Ein zunächst geplanter gesicherter Abstieg musste kurz nach Mitternacht aufgrund des steilen Geländes, der Dunkelheit, des böigen Windes und der zunehmenden Erschöpfung der Familie abgebrochen werden. Auch eine Rettung mittels Hubschrauber gestaltete sich schwierig. Mehrere Landeversuche des Rettungshubschraubers mussten aufgrund starker Windböen abgebrochen werden. Die Einsatzkräfte verblieben daher gemeinsam mit der Familie am Berg. In weiterer Folge wurde versucht, zu Fuß in Richtung Sandgrube abzusteigen, um bei Tageslicht und besseren Wetterbedingungen eine Rettung mittels Hubschrauber zu ermöglichen. Der Einsatz ist Mittwochfrüh weiterhin im Gange.
Schladming: Orientierung verloren
Auch in Schladming (Bezirk Liezen) kam es Dienstagabend zu einem Bergrettungseinsatz. Ein 21-jähriger Israeli hatte bei einer Wanderung von der Planai-Bergstation in Richtung Riesachsee den Weg und schließlich die Orientierung verloren. Der Mann geriet in steiles, unwegsames Gelände und setzte gegen 21:40 Uhr einen Notruf ab. Einsatzkräfte der Bergrettung Schladming konnten seinen Standort auf rund 1.600 Metern Seehöhe bestimmen und erreichten ihn gegen 23:15 Uhr. Anschließend begleiteten sie den unverletzten Wanderer gesichert über felsiges Gelände ins Tal. Vier Bergretter und zwei Polizisten standen im Einsatz.
Admont: Jugendlicher von Planspitze gerettet
Bereits gegen 18:45 Uhr hatte ein Vater im Gemeindegebiet von Admont (Bezirk Liezen) einen Notruf abgesetzt. Sein 16-jähriger Sohn aus Deutschland hatte sich bei einer Wanderung im Gesäuse von seinen Eltern getrennt und seine ursprünglich geplante Route geändert. Der Jugendliche stieg auf die Planspitze und wollte anschließend in Richtung Kummerbrücke absteigen. Aufgrund der einsetzenden Dunkelheit und einer fehlenden Stirnlampe konnte er seinen Weg jedoch nicht mehr fortsetzen. Einsatzkräfte der Bergrettung Admont und der Alpinpolizei wurden alarmiert. Der Jugendliche konnte schließlich mit dem Notarzthubschrauber „Christophorus 14“ gerettet und seinen Eltern unverletzt übergeben werden.
Wien, Steiermark, Kärnten, Burgenland. - In mehreren Bundesländern wurde ein mutmaßliches Netz von organisierter Schwarzarbeit ausgehoben. Mit mehr als 25 Scheinfirmen im Bereich von Kleintransporten und Expressdiensten soll damit ein Schaden von 3,5 Millionen Euro verursacht worden sein.
Unter der Leitung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führte die Polizei unter Koordination des Landeskriminalamtes Steiermark in den frühen Morgenstunden des 20. Oktober 2026 in den Bundesländern Steiermark, Kärnten, Burgenland und Wien Hausdurchsuchungen durch und nahm neun Festnahmen vor.
Die Maßnahmen betrafen ein Ermittlungsverfahren gegen rund 40 Beschuldigte wegen organisierter Schwarzarbeit, betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung, gewerbsmäßig schweren Betruges, und betrügerischer Krida.
Die Gesamtschadenssumme beträgt zumindest 3,5 Mio Euro.
Konkret sollen zumindest 25 Scheinunternehmen für Kurierdienste und Kleintransporte gegründet worden sein. Für die dafür nötigen Geschäftsführer dürften mittellose ausländische Personen als Strohmänner rekrutiert worden sein, manchmal auch sogar mit falschen Identitäten. In der Folge wurden gemäß dem Ermittlungsstand Arbeiter mit falschen bzw. zu geringen monatlichen Beitragsgrundlagen beim Sozialversicherungsträger (ÖGK) bei den Scheinfirmen gemeldet, wobei die Arbeiter jedoch tatsächlich bei anderen Firmen Vollzeit gearbeitet haben.
Dem koordinierten kriminalpolizeilichen Großeinsatz gingen intensive kooperative Ermittlungen des Ermittlungsbereiches Wirtschaft des Landeskriminalamts Steiermark und der Steuerfahndung voraus. Dabei galt es Scheinunternehmen und Scheinanmeldungen von Arbeitnehmern aufzudecken. In den angeführten Bundesländern wurden insgesamt 18 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Neun Festnahmen wurden nach Anordnung der WKStA vollzogen. Die Zuständigkeit der WKStA ergibt sich aus der Eigenzuständigkeit für organisierte Schwarzarbeit.
Der Lidl Lieferant Danforel A/S ruft aktuell die Produkte „Nautica Regenbogen Forellenfilets Natur, 125g“ und „Nautica Regenbogen Forellenfilets Pfeffer, 125g“ mit dem Verbrauchsdatum 20.10.2026 öffentlich zurück.
In den betroffenen Produkten wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Listeria monocytogenes kann Auslöser von schweren Magen-/Darmerkrankungen und von Symptomen ähnlich eines grippalen Infektes sein. Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren sowie alten und kranken Menschen) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Aufgrund dieses Gesundheitsrisikos sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das Produkt nicht konsumieren.
Die betroffenen Produkte „Nautica Regenbogen Forellenfilets Natur, 125g“ und „Nautica Regenbogen Forellenfilets Pfeffer, 125g“ wurden bei Lidl in Österreich verkauft. Die betroffenen Produkte können in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Von dem Rückruf sind ausschließlich die Produkte „Nautica Regenbogen Forellenfilets Natur, 125g“ und „Nautica Regenbogen Forellenfilets Pfeffer, 125g“ des Lieferanten Danforel A/S mit dem Verbrauchsdatum 20.10.2026 betroffen. Andere bei Lidl in Österreich verkaufte Produkte des Lieferanten Danforel A/S sowie weitere Produkte der Marke „Nautica“ sind von dem Rückruf nicht betroffen. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die ebenfalls von dem Rückruf betroffen sind, bitten wir Sie, die Information an diese weiterzugeben.
Bei Fragen zum Thema steht der Lidl-Österreich-Kundenservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/500 810 von Montag bis Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Die Polizei konnte in den vergangenen Monaten durch die Festnahme zahlreicher internationaler Tätergruppen einen bedeutenden Schlag gegen die organisierte Kriminalität führen. Trotz dieser Erfolge zeigen die Ermittlungen, dass Einbrecherbanden – primär aus dem südamerikanischen Raum – immer professioneller und flexibler agieren. Um diese Serie nachhaltig zu stoppen, steht nun die Prävention und die aktive Mithilfe der Bevölkerung im Vordergrund.
Modus Operandi der Täter
Um die Sicherheit im Wohnumfeld zu erhöhen, ist die Kenntnis über die Vorgehensweise der Täter entscheidend:
Zeitpunkt: Die Einbrüche finden fast ausschließlich während der Tagesstunden statt.
Fahrzeuge: Es werden häufig neuwertige Mietwagen mit italienischen oder deutschen Kennzeichen genutzt.
Personen: Die Gruppen bestehen meist aus zwei bis vier Personen; vereinzelt sind auch Frauen beteiligt.
Tarnung: Zur Auskundschaftung von Objekten tarnen sich die Täter teilweise als Jogger, Sportler oder Spaziergänger.
Appell an die Bürgerinnen und Bürger
Da die kriminellen Gruppierungen schnell nachrücken, ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Jeder Hinweis kann das entscheidende Puzzleteil für weitere Festnahmen sein.
Handlungsempfehlungen zur Prävention:
Sofortige Meldung: Verdächtige Beobachtungen von unbekannten Personen oder Fahrzeugen im Wohnviertel bitte umgehend über den Notruf **133** melden.
Präzise Beobachtung: Bei Verdachtsmomenten bitte auf Kennzeichen, Fahrzeugmarke, Farbe sowie das Erscheinungsbild der Personen achten und diese notieren.
Gemeinsame Aufmerksamkeit: Die gegenseitige Unterstützung in der Nachbarschaft ist ein effektiver Schutz. Zudem wird empfohlen, das Eigenheim auch bei kurzer Abwesenheit tagsüber konsequent zu sichern. Haus- oder Wohnungsbesitzer können sich jederzeit an die örtliche Polizeiinspektion wenden und einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema Prävention gegen Wohnraumeinbrüche finden Sie hier: Wohnraumeinbruch
Die Polizei betont, dass die bisherige Ermittlungsstrategie greift, die Sicherheit jedoch nur durch das Zusammenspiel von polizeilicher Arbeit und bürgerlicher Aufmerksamkeit langfristig gewährleistet werden kann.
Freitagmittag kam ein 76-Jähriger bei einem Unfall mit seinem E-Bike im Bereich des Polsterkogels ums Leben. Trotz umgehend eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen konnte der Mann nicht mehr gerettet werden.
Gegen 12:00 Uhr wurde eine Polizeistreife aufgrund eines ausgelösten automatischen Notrufs (E-Call) in den Bereich des Polsterkogels alarmiert. Da der 76-Jährige aus dem Bezirk Murtal telefonisch nicht erreicht werden konnte, wurde auch die Bergrettung Leoben verständigt. Zeitgleich machten sich ein Familienmitglied sowie ein Jagdkollege auf die Suche nach dem Mann.
Anhand der übermittelten GPS-Koordinaten konnte die Unfallstelle eingegrenzt werden. Ein Förster und ein Familienmitglied fanden den 76-Jährigen schließlich unterhalb einer steilen Böschung und leiteten umgehend Reanimationsmaßnahmen ein.
Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte der Mann mit seinem E-Bike und seinem Hund auf einer Forststraße in seinem Jagdrevier unterwegs gewesen sein. Dabei dürfte er aus bislang ungeklärter Ursache rund 25 Meter über eine steile Böschung abgestürzt sein.
Wenige Minuten später trafen Einsatzkräfte der Bergrettung Leoben sowie der Polizei ein und unterstützten die Reanimation unter Einsatz eines Defibrillators. Auch der alarmierte Rettungshubschrauber Christophorus 17 stand im Einsatz. Der Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod des 76-Jährigen feststellen.
Dienstagnachmittag kam es auf der L534 zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Ein 68-jähriger Motorradlenker erlitt dabei tödliche Verletzungen.
Gegen 16:00 Uhr war ein 87-Jähriger aus dem Bezirk Murtal mit seinem Pkw von Judenburg kommend in Richtung Ritzersdorf unterwegs. Zur selben Zeit fuhr ein 68-jähriger Motorradlenker, ebenfalls aus dem Bezirk Murtal, in die entgegengesetzte Richtung.
Auf Höhe des Straßenkilometers 3,4 geriet der Motorradlenker aus bislang unbekannter Ursache auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem entgegenkommenden Pkw. Durch den Zusammenstoß wurde der 68-Jährige mehrere Meter weggeschleudert und kam auf der Fahrbahn zu liegen.
Beim Eintreffen der alarmierten Polizeistreifen waren Rettungskräfte und Notarzt bereits mit der Versorgung des bewusstlosen Motorradlenkers beschäftigt. Trotz aller medizinischen Bemühungen konnte der Notarzt des Rettungshubschraubers C17 nur noch dessen Tod feststellen.
Ein beim 87-jährigen Pkw-Lenker durchgeführter Alkotest verlief negativ. Die Freiwillige Feuerwehr Judenburg stand mit einem Fahrzeug und sechs Einsatzkräften im Einsatz. Die Rettung war mit zwei Fahrzeugen sowie einem Notarztfahrzeug vor Ort.
Für die Dauer der Unfallaufnahme und der Aufräumarbeiten war die L534 rund drei Stunden gesperrt. Der Verkehr wurde über den Pölsweg umgeleitet. Beide Unfallfahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Die Staatsanwaltschaft Leoben gab den Leichnam zur Bestattung frei. Die Angehörigen des Verstorbenen wurden von einem Kriseninterventionsteam betreut.
Bei einer groß angelegten Verkehrsschwerpunktaktion auf der B317 in St. Peter ob Judenburg stellte die Polizei am Dienstag zahlreiche Übertretungen fest. Die Bilanz der unter Federführung der steirischen Landesverkehrsabteilung (LVA) durchgeführten Kontrollen: rund 100 Anzeigen nach dem Kraftfahrgesetz, 318 Geschwindigkeitsüberschreitungen, mehr als 30 Organmandate sowie mehrere Kennzeichenabnahmen.
An der Schwerpunktaktion beteiligten sich neben der Polizei auch Vertreterinnen und Vertreter des Arbeitsinspektorates, der Finanzpolizei sowie des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Innerhalb weniger Stunden nahmen die Einsatzkräfte rund 120 Fahrzeuge genauer unter die Lupe.
Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere der technische Zustand der Fahrzeuge, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der gewerbliche Güterverkehr. Ziel der behördenübergreifenden Kontrollen war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Gefahrenbewusstsein der Verkehrsteilnehmenden zu stärken.
Gravierende Fahrzeugmängel – zehn Kennzeichenabnahmen
Besonders schwerwiegende Mängel stellten die Prüforgane bei der technischen Überprüfung mehrerer Fahrzeuge fest. In insgesamt zehn Fällen musste den Lenkern aufgrund erheblicher technischer Defekte die Weiterfahrt untersagt werden. Die Kfz-Techniker des Landes entdeckten unter anderem funktionsunfähige Bremsanlagen, undichte Bremsleitungen, gebrochene Fahrzeugrahmen, starken Ölverlust, massiven Druckluftverlust im Bremssystem sowie vollständig abgefahrene Reifen. Bei sämtlichen betroffenen Fahrzeugen wurden die Kennzeichen noch an Ort und Stelle abgenommen.
Auch bei der Überprüfung der Fahrzeuglenker stellten die Polizistinnen und Polizisten Übertretungen fest. Einem Lenker wurde aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums der Führerschein abgenommen. Zwei weitere Fahrer waren ohne die für ihre jeweilige Fahrzeugklasse erforderliche Lenkberechtigung unterwegs.
Zahlreiche Verstöße im gewerblichen Güterverkehr
Auch die Kontrollen im gewerblichen Güterverkehr brachten zahlreiche Gesetzesverstöße zutage. Insgesamt wurden 93 Anzeigen nach dem Kraftfahrgesetz erstattet. Das Arbeitsinspektorat sprach aufgrund festgestellter gesetzlicher Verfehlungen 15 Aufforderungen an Arbeitgeber aus und erstattete elf Anzeigen nach der Arbeitsmittelverordnung.
Die Finanzpolizei nahm im Rahmen der Schwerpunktaktion 49 Betriebe unter die Lupe. Dabei wurden unter anderem offene Steuerrückstände festgestellt. Zudem kam es zu mehreren Anzeigen wegen Übertretungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, der Gewerbeordnung sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
318 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bei Radarmessungen entlang der B317 registrierte die Landesverkehrsabteilung insgesamt 318 Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Den Klimabonus gibt es in Österreich seit dem Vorjahr nicht mehr. Diese frühere staatliche Ausgleichszahlung für höhere Heiz- und Spritkosten nutzen jetzt aber Betrüger: Sie verschicken gefälschte E-Mails zum Klimabonus, um an persönliche Daten und Geld zu kommen.
Im Herbst sind betrügerische Klimabonus-E-Mails wieder verstärkt im Umlauf, warnt das Landeskriminalamt. Die genaue Anzahl der Betroffenen und die erbeuteten Geldsummen sind schwer abzuschätzen. Die Schadensbeträge reichen von kleineren bis zu fünfstelligen Beträgen.
Betroffene werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken und Kontodaten preiszugeben. Ab diesem Punkt sind sie den Tätern ausgeliefert. Schrittweise führen diese dann weitere Schritte durch, bis die ersten Überweisungen getätigt werden.
Dass Betroffene Geld überweisen, obwohl ihnen eine Rückerstattung versprochen wird, mag widersprüchlich erscheinen. Dennoch haben Betrüger damit immer wieder Erfolg. „Meistens kommt dann eine Nachricht, die Leute sollen eine Probeüberweisung tätigen, um zu überprüfen, ob das Konto auch stimmt. Die Versprechen sind vielfältig.“ Der Landeskriminalist rät, SMS und E-Mails zum Klimabonus sofort zu löschen.
Der „MGVfRAU – Männergesangverein 1860 und Frauenchor Knittelfeld“ lud am Freitag, dem 2. Oktober 2026, zu seinem großen Herbstkonzert "Vom Volkslied zum Welthit" ins Kulturhaus Knittelfeld ein.
Der neue Vereins Obmann Ing. Otto Steinegger und Moderator Mag. Andy begrüßten die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgemeinde, die befreundeten Vereine sowie die zahlreichen musikbegeisterten Besucherinnen und Besucher.
Als Gastchor war heuer der Jugend Projekt Chor St. Marein Feistritz unter der Leitung von Alexandra Schneidler mit dabei, der dem Abend frische Klangfarben und jugendliche Energie verlieh.
Unter der musikalischen Gesamtleitung von Walter Bischof eröffnete der MGVfRAU den Konzertabend mit dem neapolitanischen Klassiker „Funiculi, Funicula“, gefolgt vom beschwingten „Que sera, sera“. Mit Caterina Valentes „Habañero“ und dem Volkslied „Jå bussln tuast gern“ setzte der Chor leichte, humorvolle Akzente.
Horst Meltzer gelang mit „Der Wirt in Lorenzn“ eine solistische Premiere, bevor die Combo mit „Love Letters in the Sand“, dem warmen „Malaika“ und dem stimmungsvollen „Moonlight“ ihre musikalische Bandbreite zeigte.
Walter Bischof überzeugte das Publikum mit zwei solistischen Höhepunkten: dem gefühlvollen „Lay Some Happiness“ und dem Elvis Hit „Teddy Bear“. Die MGVfRAU Combo – Jan Åkerman (Flöte, Saxophon, Gesang), Andreas Christian Arlitzer (Klavier), Walter Bischof (Gitarre, Akkordeon, Klavier, Gesang), Peter Musenbichler (Bass), Peter Seidl (Gitarre) und Robert Weinhofer (Schlagzeug) – prägte den Abend mit einem klaren, ausgewogenen Klangbild.
Der Jugendchor bereicherte das Konzert mit einer eigenen Auswahl moderner und gefühlvoller Titel. Die jungen Sängerinnen und Sänger überzeugten mit frischer Interpretation und spürbarer Bühnenpräsenz. Besonders „Sag ab“ von Josh sowie das Medley „Im Herzen brennt immer a Feierle / Hungry Eyes“ wurden mit jugendlicher Leichtigkeit und gesanglichem Können vorgetragen und setzten deutliche stilistische Akzente.
Ein zentraler Höhepunkt waren die Ehrungen zweier prägender Persönlichkeiten des Vereins. Irmgard Rohr wurde für ihre langjährige musikalische Arbeit zur Ehrenchorleiterin ernannt und dirigierte mit einem goldenen Dirigentenstab ein letztes Mal „Ich lobe mir den Wein“.
Auch Walter Bischof wurde für seine musikalische Leitung, seine solistischen Darbietungen und seine erfolgreichen Konzertprogramme zum Ehrenchorleiter ernannt. Eine große, von allen Chormitgliedern signierte Rotweinflasche würdigte sein Engagement für den Verein.
Nach der Pause führte der MGVfRAU mit „The Yellow Rose of Texas“ weiter, getragen von einem präzisen Zusammenspiel zwischen Robert Weinhofer am Schlagzeug und Jan Åkerman an der Flöte. Mit „Sweet Caroline“, „Happy Together“ und „Trickle Trickle“ folgten drei schwungvolle Klassiker, die den Saal hörbar belebten.
Ein musikalischer Höhepunkt war die irische Volksweise „Wanderer’s Hornpipe“, virtuos gespielt von Jan Åkerman auf der Flöte und begleitet von Walter Bischof auf der Gitarre. Mit „Der Handelsmann“ kehrte der Chor anschließend zu traditionellen Klängen zurück.
Danach übernahm erneut der Jugend Projekt Chor St. Marein Feistritz und brachte mit „Irgendwas das bleibt“ sowie Coldplays „Something Just Like This“ moderne Klangfarben in die zweite Programmhälfte. Die jugendlichen Stimmen sorgten für einen gelungenen stilistischen Kontrast.
Den Abschluss des regulären Programms bildeten Walter Bischofs Interpretation von „A Fool Such As I“ sowie Robert Weinhofers „Wenn du net bei mir bist“, das den Abend in eine ruhige, berührende Stimmung führte.
Als Zugabe vereinten sich alle Sängerinnen und Sänger des Abends – Männerchor, Frauenchor und Jugendchor – auf der Bühne. Unter der Leitung von Alexandra Schneidler erklang der ABBA Welthit „Super Trouper“, der den Konzertabend kraftvoll und stimmig abrundete.
Für das leibliche Wohl sorgten die Sängerinnen und Sänger des MGVfRAU mit selbstgemachten Brötchen und Torten, während die Kulturhaus Gastronomie die Bewirtung übernahm. Ein herzlicher Dank gilt der Stadtgemeinde Knittelfeld, dem Kulturamt und dem Kulturhaus Team, deren Unterstützung wesentlich zum Gelingen dieses Konzertabends beitrug.
Weitere Informationen finden sich unter www.mgvfrau-knittelfeld.at oder per E Mail an chor@mgvfrau-knittelfeld.at.
Das Landeskriminalamt Steiermark bemerkt in letzter Zeit wieder vermehrte Versuche, mittels „Telefontricks“ an das Geld oder an Wertgegenstände von Opfern zu gelangen.
Immer wieder versuchen Betrüger durch falsche Telefonanrufe in verschiedenen Varianten Geld oder Wertgegenstände von meist betagten Personen herauszulocken. Aktuell werden folgende Varianten bemerkt:
Gemeinsam haben alle Fälle, dass im Fall, dass das Opfer auf den Betrug anspricht, die Beute persönlich von Abholern beim Opfer abgeholt wird.
Tipps der Kriminalprävention
Die Polizei ruft Sie NICHT an und ...
... fordert Geld von Ihnen!
... erkundigt sich über Ihr Vermögen!
... möchte Ihr Vermögen sicherstellen!
Die Polizei kommt NICHT zu Ihnen nach Hause, um Ihr Vermögen mitzunehmen!
Zahlreiche weitere Tipps und Informationen zu dieser Thematik finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamts: Sicher vor Betrügereien
Am kommenden Samstag, 3. Oktober 2026, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Neben der Auslösung der Zivilschutz-Sirenensignale wird auch das digitale Warnsystem AT-Alert als Handyalarm an die Bevölkerung ausgesendet.
Zwischen 12.00 und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe” die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt.
Begleitend zur Sirenenprobe werden zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr zwei Testnachrichten mit dem Bevölkerungswarnsystem AT-Alert an die Bevölkerung versandt. Wenn das Handy diese Nachricht erhält, ertönt ein lauter Ton und ein Text erscheint auf dem Display.
Noch immer gibt es aber Missverständnisse rund um das seit zwei Jahren in Betrieb befindliche System. Das Forum Mobilkommunikation beantwortet deshalb die häufigsten Fragen zu AT-Alert, die von interessierten Bürgern gestellt werden.
Ich habe keine Warnung erhalten, dafür aber die Entwarnung. Wie kann das sein?
Hier handelt es sich um ein technisches Missverständnis!
Bei AT-Alert gibt es – anders als bei den Sirenensignalen – nicht grundsätzlich eine eigene Aussendung für den Beginn und das Ende einer Warnung.
Die Warnung wird von den Mobilfunkstationen bis zum Ende der Gefahrensituation permanent ausgesendet, das Handy zeigt sie an, sobald es die Warnung zum ersten Mal empfängt.
Auf die Warnstufe, den Text und auf die Region, in der die Warnung ausgesendet wird, haben die Mobilfunknetzbetreiber keinen Einfluss, das entscheiden die zuständigen Landeswarnzentralen bzw. Behörden.
Warum habe ich eine bestimmte AT-Alert-Warnung nicht erhalten, während sie auf dem Handy einer anderen Person angezeigt wurde?
AT-Alert-Meldungen werden mit unterschiedlichen Warnstufen ausgesendet. Bei Probe- und Übungsalarmen können mehrere Aussendungen mit unterschiedlichen Warnstufen erfolgen. Welche Warnungen angezeigt werden, hängt von den persönlichen Einstellungen am Handy ab. Nur wer alle Warnungen empfangen möchte, erhält sich auch.
Dadurch kann bei Testalarmierungen der Eindruck entstehen, dass Warnung verpasst wurden, obwohl es sich lediglich um unterschiedliche Aussendungen bzw. Warnstufen gehandelt hat, die – entsprechend den persönlichen Einstellungen – nicht alle angezeigt werden.
Mein Handy ist mit WLAN verbunden. Kann ich deshalb eine AT-Alert-Warnung verpassen?
Ja! AT-Alert funktioniert über das Mobilfunknetz. Hat ein Handy keine Verbindung zum Mobilfunknetz und ist ausschließlich über WLAN mit dem Internet verbunden, kann es keine AT-Alert-Meldung empfangen. Ist das Handy hingegen gleichzeitig mit WLAN und dem Mobilfunknetz verbunden, kann es AT-Alert-Meldungen empfangen. Wird die Mobilfunkverbindung vorübergehend unterbrochen und später wieder hergestellt, kann eine noch aktive Aussendung unter Umständen erst dann empfangen werden.
Wie stellt man also sicher, dass man AT-Alert empfängt?
Notfallwarnungen der höchsten Kategorie werden in jedem Fall übertragen, es gibt aber auch Abstufungen, etwa Gefahrenwarnungen, Gefahreninformationen, und andere, wichtige Meldungen von Behörden, die man im Untermenü der Einstellungen aktiv ausschalten kann. Das Forum Mobilkommunikation empfiehlt jedoch dringend, alle Warnmeldungen zuzulassen.
Wie werden die Warnungen am Smartphone angezeigt?
AT-Alert aktiviert den Bildschirm und einen eindringlichen Warnton, selbst wenn das Handy stumm geschaltet ist.
Muss man sich anmelden, um Warnungen zu erhalten?
Nein. Solange das Gerät eingeschaltet und nicht im Flugmodus ist, werden Warnungen automatisch empfangen, die Anzeige der Warnung ist aber von den persönlichen Einstellungen abhängig.
Muss bei Smartphones mit Prepaid-Guthaben die Karte aufgeladen sein?
Nein! Für den Empfang von AT-Alert-Meldungen ist kein Guthaben erforderlich.
Erreichen mich die Warnung auch ohne Mobilfunkempfang?
Das kommt darauf an, denn AT-Alert nutzt- so wie der Euro Notruf 112 - alle verfügbaren Netze. Das bedeutet, dass sobald auch nur irgendein Mobilfunknetz für wenige Sekunden vom Handy empfangen wird und die Gefahrenlage noch aufrecht ist, die Meldung angezeigt wird.
Erhält man Warnungen aus der Heimatregion, wenn man unterwegs ist?
Nein! AT-Alert warnt in direkt betroffenen Gebieten. Wer sich mit seinem Smartphone wo anders aufhält, erhält Warnungen aus dieser Region und nicht aus der Heimatregion.
Bei einem Abbiegevorgang auf der L 518 in Zeltweg kollidierte Dienstagabend ein Pkw mit einem Moped. Die 16-jährige Mopedlenkerin erlitt schwere Verletzungen und wurde vom Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
Gegen 19.25 Uhr fuhr eine 40-jährige Pkw-Lenkerin aus dem Bezirk Leoben auf der L 518 von Knittelfeld kommend in Richtung Zeltweg. Im Ortsgebiet von Zeltweg wollte sie links in die Hauptstraße einbiegen. Dabei dürfte sie eine entgegenkommende Mopedlenkerin, 16 Jahre alt aus dem Bezirk Murtal, übersehen haben und es kam zum Frontalzusammenstoß.
Die Mopedlenkerin wurde über den PKW geschleudert und kam schwer verletzt auf der Straße zu liegen. Nach Erstversorgung durch den Notarzt wurde das Mädchen vom Rettungshubschrauber Christophorus 12 ins LKH Graz, Kinderklinik geflogen. Der mit der Pkw-Lenkerin durchgeführte Alkomattest verlief negativ.
Der Motorrad Grand Prix von Österreich am Red Bull Ring in Spielberg ging am Sonntagnachmittag ohne größere Zwischenfälle zu Ende. Behörde und Polizei ziehen eine erste vorläufige Bilanz.
Dank eines umfangreichen Verkehrskonzeptes verlief sowohl die An- als auch die Abreise der zehntausenden Besucherinnen und Besucher weitgehend ruhig und ohne größere Vorkommnisse. Auch während der Spitzenzeiten kam es lediglich zu kurzen Verzögerungen im unmittelbaren Nahbereich des Veranstaltungsgeländes. Hauptmann Edwin Aigner, Kommandant des polizeilichen Einsatzstabes, zeigt sich mit dem Verlauf der Großveranstaltung zufrieden: „Unser Ziel war es auch heuer, an diesem Rennwochenende die Sicherheit der motorsportbegeisterten Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Ich bin froh, dass uns dies wieder gelungen ist und die Veranstaltung ohne größere sicherheitspolizeiliche Vorkommnisse zu Ende gegangen ist.“
Prävention und Dialog
Bereits im Vorfeld der Großveranstaltung wurde seitens der Behörde und der Polizei auf die Bedeutung von Rücksichtnahme und einem friedlichen Miteinander hingewiesen. Während des gesamten Rennwochenendes suchten die Einsatzkräfte aktiv das Gespräch mit den Besucherinnen und Besuchern, insbesondere auf den Campingplätzen. Dabei wurde auch auf die Anliegen und Bedürfnisse der Anrainerinnen und Anrainer aufmerksam gemacht.
Die intensive Präventions- und Dialogarbeit stieß bei den meisten Gästen auf Verständnis. Dadurch konnten Konflikte frühzeitig angesprochen und vielfach bereits im Vorfeld verhindert werden. Lediglich zwei Mal kam es offenbar aufgrund überhöhten Alkoholkonsums und des daraus resultierenden Verhaltens zu Festnahmen. Eine Person wurde bei illegalem Ticketverkauf betreten und vorläufig festgenommen. Die betreffenden Personen werden angezeigt.
Im An- und Abreiseverkehr sowie auf den Campingflächen kam es zu vereinzelten Beanstandungen und Strafen aufgrund von Verwaltungsübertretungen. Auch Jugendschutzkontrollen wurden durchgeführt. Insgesamt wurden rund 100 Verwaltungsanzeigen erstattet und ca. 120 Organmandate eingehoben.
Drohnen
Ein besonderer Schwerpunkt lag auch heuer auf der Verhinderung des unerlaubten Einsatzes von privaten Drohnen im Umfeld der Veranstaltung. Im Bereich des Red Bull Rings und vor allem aufgrund der Nähe zum Militärflughafen Zeltweg ist ein Drohnenflugverbot verordnet. Insgesamt wurden während des Rennwochenendes sieben private Drohnen lokalisiert, wobei auch zwei Drohnenpiloten ausgeforscht werden konnten. Diese werden angezeigt und es droht eine Strafe von mehreren tausend Euro.
Behörde
„Die ausgezeichnete Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen und Einsatzkräfte ist jedes Jahr aufs Neue ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Ich bedanke mich bei allen, die mit ihrem Einsatz und ihrem Engagement dazu beigetragen haben, dass dieses internationale Großereignis sicher und reibungslos über die Bühne gehen konnte. In Summe blicken wir auf ein verhältnismäßig ruhiges Rennwochenende zurück. Gemeinsam ist es uns gelungen, für die Besucherinnen und Besucher aber auch für die Anrainerinnen und Anrainer einen sicheren Ablauf der Großveranstaltung zu gewährleisten“, zieht die behördliche Einsatzleiterin, Bezirkshauptfrau Dr. Nina Pölzl, eine positive Bilanz.
Feuerwehr und Rotes Kreuz
Das Zusammenspiel aller Einsatzorganisationen hat auch bei der MotoGP 2026 bestens funktioniert. Durch die enge Zusammenarbeit und die professionelle Vorbereitung konnte das gesamte Rennwochenende ohne größere Vorkommnisse bewältigt werden.Insgesamt waren die Einsatzkräfte während des Rennwochenendes bei rund 150 Versorgungen im Einsatz, wobei auch 15 Personen zur medizinischen Versorgung in Krankenhäuser eingeliefert werden mussten. „Die Zusammenarbeit mit den anderen Einsatzorganisationen hat auch heuer wieder hervorragend funktioniert“, so Bernd Peer, Bezirksrettungskommandant.
Pedro Acosta gewinnt KTM-Heim-GP am Red Bull Ring. Aprilia-Werksduo auf dem Podest und Marc Marquez wird Fünfter. Erneuter Zuschauerrückgang in Spielberg
Für KTM war es der erste Heim- MotoGP-Erfolg seit 2021 durch Brad Binder. Der Südafrikaner kam als sechster ins Ziel.
„Momentan fehlen mir wirklich die Worte, weil wir wirklich sehr lange auf diesen Moment gewartet haben. Wir wussten, es ist möglich, aber du musst es auch zu Ende bringen. Nach dem, was wir gestern erlebt haben, waren das echt harte 28 Runden“, erklärte KTM-Motorsportchef Pit Beirer.
Am Start hatte Martin seine Spitzenposition verteidigt. Acosta, der am Samstag mit dem Sieg vor Augen ausgeschieden war, fiel vom dritten auf den fünften Platz zurück. Bereits in der vierten Runde lag der Spanier aber hinter dem führenden Martin. In Runde neun übernahm Acosta die Führung von Martin und ließ sich seinen ersten MotoGP-Triumph nicht mehr nehmen.
Auch der geschlagene Martin freute sich mit Acosta, der vor seinem Premierensieg insgesamt 15-mal auf dem Podest gestanden war. „Gratulation an Pedro, er hat die letzten Jahre für diesen Sieg gekämpft. Ich habe ein super Rennen gehabt. Mein Hinterreifen war kaputt, ich konnte Pedro nicht mehr einfangen“, erklärte der Spanier.
Grand Prix von Österreich in Spielberg:
MotoGP (28 Runden = 121,744 km):
1.Pedro Acosta ESP KTM 42:16,996
2.Jorge Martin ESP Aprilia + 1,017
3.Marco Bezzecchi ITA Aprilia 1,209
4.Ai Ogura JPN Aprilia 2,139
5.Marc Marquez ESP Ducati 07,339
6.Brad Binder RSA KTM 8,720
7.Fermin Aldeguer ESP Ducati 9,365
8.Francesco Bagnaia ITA Ducati 9,686
9.Fabio di Giannantonio ITA Ducati 14,869
10.Johann Zarco FRA Honda 16,266
Erneuter Zuschauerrückgang in Spielberg
Der Österreich-GP 2026 hat am ganzen Wochenende insgesamt nur 101.500 Zuschauer an den Red Bull Ring gelockt. Damit liegt Spielberg weiterhin unter den früheren Besucherzahlen: 2025 wurden insgesamt 117.560 Zuschauer gezählt, 2024 waren es sogar 150.187.
Beim Abladen eines Containers in Traboch Freitagfrüh geriet ein Lkw ins Rutschen und prallte gegen eine Schallschutzwand der ÖBB. Verletzt wurde niemand. Eins von zwei Streckengleisen musste gesperrt werden.
Gegen 6:00 Uhr wollte ein 44-Jähriger aus dem Bezirk Leoben mit seinem Lkw bei einem Bauhof einen Container abladen. Um rückwärts zum Abstellplatz zu gelangen, musste er eigenen Angaben zufolge mehrmals reversieren und gelangte dabei auf eine Wiese. In der Folge geriet der Lkw bei der abschüssigen Wiese ins Rutschen und prallte gegen eine Schallschutzwand der ÖBB. Diese wurde aus der Verankerung gerissen und stürzte neben die Gleise. Eine zweite Schallschutzwand wurde beschädigt. Verletzt wurde niemand.
Der Zugverkehr musste vorerst eingestellt werden. Das umgestürzte Modul konnte mittels Geräte des Bauhofes zur Seite gezogen werden.
Ein Streckengleis konnte nach kurzer Zeit wieder frei gegeben werden. Das zweite Streckengleis bleibt vorerst gesperrt. Ein Techniker der ÖBB wird das noch stehende, aber beschädigte Modul der Schallschutzwand begutachten und weitere Maßnahmen treffen.
Bei einem Arbeitsunfall Mittwochabend in Thalheim wurde ein 21-Jähriger schwer verletzt.
Der Unfall ereignete sich gegen 21:40 Uhr in einem Säge- und Hobelwerk. Dabei wollten zwei Arbeiter einen Probelauf einer Holzsägeanlage durchführen. Im Zuge dessen verkeilte sich Holzlatten im Bereich der Förderanlage. Der 21-Jährige aus dem Bezirk Murtal, einer der beiden Arbeiter, wollte den Holzlatten wieder auf die Förderanlage legen. Er geriet dabei aber mit seiner Kleidung in ein rotierendes Zahnrad und wurde dort eingeklemmt. Ein Arbeitskollege hörte die Schreie, schaltete die Anlage sofort aus und verständigte in weiterer Folge die Rettung. Nach der medizinischen Erstversorgung wurde der Verunfallte in das LKH Judenburg eingeliefert.
Im Zuge der Erhebungen wurde das Arbeitsinspektorat Leoben hinzugezogen. Der Arbeitsinspektor stellte vor Ort fest, dass der 21-Jährige die Sicherheitsvorkehrungen der Anlage umgangen hatte, sodass es zum Unfall kommen konnte. Ein Fremdverschulden kann dem derzeitigen Erhebungsstand nach ausgeschlossen werden.
Ein 35-jähriger Pilot eines elektrischen Paramotors musste Dienstagnachmittag in Schaldorf eine Notlandung durchführen und kollidierte dabei mit einem geparkten Auto.
Gegen 17:20 Uhr beabsichtigte der 35-Jährige laut Augenzeugen, eine Siedlung im Ortsteil Schaldorf zu überfliegen. In einer Höhe von etwa 15 Metern fiel der Motor seines Rucksack-Paramotors aus und ließ sich offenbar nicht wieder starten. Der Pilot leitete daraufhin eine Notlandung auf einer Wiese neben einem Wohnhaus ein. Dabei kollidierte er mit einem dort abgestellten PKW.
Der 35-Jährige dürfte sich vermutlich eine schwere Beinverletzung zugezogen haben. Nach der Erstversorgung vor Ort flog der Rettungshubschrauber den Mann in das Landeskrankenhaus Leoben. Bei einer ersten kurzen Befragung durch die Polizei gab der verunfallte Pilot an, für den Landeanflug zu hoch gewesen und deshalb gegen den PKW geprallt zu sein. Am PKW entstand Sachschaden
Die Feuerwehren Perchau, Scheifling und Neumarkt wurden am Dienstag zu einem Verkehrsunfall mit vermeintlich eingeklemmter Person alarmiert.
Die Personen konnten ohne den Einsatz der hydraulischen Rettungsgeräte aus den Fahrzeugen befreit werden und das Rote Kreuz übernahm die medizinische Versorgung. Die Fahrzeuge werden von einem Abschleppunternehmen geborgen.
Die B317 war während der Arbeiten für den Verkehr gesperrt.
Samstagabend kam es auf der L 539 zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen leicht und eine weitere Person schwer verletzt wurden.
Eine 18-Jährige aus dem Bezirk Murtal war mit ihrem Pkw auf der L 539 von St. Wolfgang kommend in Richtung Obdach unterwegs. Im Fahrzeug befanden sich ein Mitfahrer und eine Beifahrerin – jeweils 18 Jahre alt. Gegen 18:45 Uhr kam die Lenkerin mit ihrem Fahrzeug in einer starken Rechtskurve von der Fahrbahn ab und geriet auf eine stark abfallende Wiese, wo sich der Pkw schließlich überschlug. Bei diesem Unfall wurden die Lenkerin und der Mitfahrer leicht, die Beifahrerin schwer verletzt. Die Lenkerin und die Beifahrerin wurden in das LKH Judenburg gebracht, der Mitfahrer wurde ins LKH Leoben eingeliefert.
Kindberg. Betrüger täuschten eine 83-Jährige tagelang am Telefon und erbeuteten schließlich bei einem persönlichen Besuch Schmuck sowie Goldmünzen. Die steirische Polizei warnt mit einer Video-Kampagne vor derartigen Schockanrufen.
Bereits am 2. September 2026 kontaktierte ein bislang unbekannter Täter die Seniorin mit einem sogenannten Schockanruf. Der Anrufer gab sich fälschlicherweise als Mitarbeiter des Bundeskriminalamts aus und spielte der Frau vor, dass im Rahmen einer angeblichen Amtshandlung eine Liste potenzieller Einbruchsopfer sichergestellt worden sei. Auf dieser Liste würde sich auch ihr Name und ihre Adresse befinden. In den darauffolgenden Tagen kam es zu wiederholten Telefonaten, bei denen die Täterschaft versuchte, die 83-Jährige zu einer Geldüberweisung zu verleiten. Die Pensionistin weigerte sich jedoch standhaft, eine Überweisung durchzuführen.
Angeblicher Polizist erschien an der Wohnadresse
Nach weiteren Telefonaten, suchte schließlich ein angeblicher Polizist am 4. September 2026 die 83-Jährige an ihrer Wohnadresse auf, um vorgeblich „nach dem Rechten zu sehen“. Im Zuge dieses Besuchs nahm der Tatverdächtige Schmuck sowie Goldmünzen in derzeit noch nicht genau bekannter Höhe an sich und verließ das Haus. Kontaktaufnahmeversuche der Frau an den Folgetagen mit den vermeintlichen Polizisten schlugen fehl, weshalb die 83-Jährige schließlich die Anzeige bei der echten Polizei erstattete.
Präventionskampagne und Appell
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, vor allem ältere Angehörige und Bekannte aktiv auf diese Betrugsmaschen aufmerksam zu machen, um sie präventiv vor Schockanrufen zu schützen und kriminelle Handlungen dieser Art zu unterbinden.
Mit einer eigens konzipierten Kurzvideo-Kampagne warnt die steirische Polizei derzeit auf ihren Social-Media-Kanälen intensiv vor derartigen Betrugsmaschen – darunter auch mit einem spezifischen Präventionsvideo zum Thema Schockanrufe: Schockanrufe - Sabri Yorgun
Zur Donnerstag Mittagszeit wurden die Feuerwehren St. Stefan ob Leoben, Kaisersberg und St. Michael zu einem Verkehrsunfall auf die S36 in Fahrtrichtung Klagenfurt alarmiert.
Kurz nach dem Autobahnknoten St. Michael, in Fahrtrichtung St. Stefan, kam es während eines heftigen Starkregenereignisses zu einem Unfall. Ein Pkw geriet von der Fahrbahn ab und touchierte dabei die Leitplanke.
Die Aufgabe der Feuerwehren bestand zunächst darin, die Unfallstelle abzusichern und eine sichere Arbeitsumgebung für die nachrückenden Einsatzkräfte zu schaffen. Aufgrund der widrigen Witterungsverhältnisse und des Verkehrsaufkommens war dabei besondere Vorsicht geboten.
An der Unfallstelle wurde ein doppelter Brandschutz aufgebaut. Im weiteren Einsatzverlauf unterstützten wir beim Verladen des verunfallten Pkw.
Ein falscher Pilot, ein angeblicher Militärarzt und vermeintliche Finanzexperten: Unterschiedliche Geschichten haben allein in vier jüngst bekannt gewordenen Betrugsfällen einen Gesamtschaden von fast einer halben Million Euro verursacht. Die Polizei warnt vor professionell aufgebauten Betrugsmaschen und zeigt, welche Warnsignale Betroffene erkennen sollten.
Erst am vergangenen Wochenende sorgte ein sogenannter „Love Scam“-Fall mit einem falschen Piloten für Aufsehen, bei dem eine 50-Jährige um rund 77.000 Euro betrogen wurde. Auch aktuelle Fälle von drei weiteren Steirerinnen zeigen, wie unterschiedlich die Geschichten der Betrüger sein können. Das betrügerische Prinzip dahinter bleibt jedoch meist gleich: Über soziale Medien oder Online-Plattformen knüpfen die Täter Kontakt, bauen Vertrauen auf und bringen ihre Opfer zu immer weiteren Zahlungen. Schicksalshafte Geschichten, professionelle Internetauftritte oder sogar Gewinnversprechen mit tatsächlichen Geldauszahlungen sorgen dabei zusätzlich für Glaubwürdigkeit.
Über Social Media zum Anlagebetrug
So stieß beispielsweise Ende Juli eine 27-Jährige aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld über Instagram auf eine Werbung für vermeintliche Investments. Der weitere Kontakt erfolgte über WhatsApp sowie über professionell wirkende Gruppenchats auf Telegram. Im Glauben an entsprechende Kapitalerträge und kleinere Verdienstmöglichkeiten, wie beispielsweise das Liken von Beiträgen auf Social Media, überwies die Frau in den folgenden Wochen insgesamt mehr als 6.000 Euro auf verschiedene Konten im In- und Ausland. Dabei wurde ihr sogar ein „Bonus“ in Höhe von 238 Euro ausbezahlt, um zusätzliches Vertrauen zu schaffen. Erst als sie nicht mehr auf ihr vermeintlich investiertes Geld zugreifen konnte, wandte sich die Oststeirerin an die Polizei.
In Knittelfeld wurde ein 51-Jähriger mit dem selben Anlagebetrug um knapp 4.000 Euro geschädigt, wobei hier die Filialleiterin der Steiermärkischen Sparkasse Judenburg auf die unerklärlichen Kontobewegungen aufmerksam wurde und diese sofort gestoppt hat und so einen noch größeren Schaden vermeiden konnte.
173.000 Euro für falsche Investments
Deutlich höher fiel der Schaden bei einer 74-jährigen Grazerin aus. Sie war bereits im Juni über eine Werbung auf YouTube auf einen angeblichen Finanzexperten aus Deutschland aufmerksam geworden. In weiterer Folge brachte ein vermeintlicher Investmentbanker die Frau zu insgesamt zehn Überweisungen auf Konten in unterschiedlichen Ländern. Auch Transfers über Krypto-Wallets wurden getätigt. Auf einer vermeintlichen Investmentseite konnte die Frau ihre angeblichen Geldanlagen verfolgen. Eine tatsächliche Bonuszahlung von 1.000 Euro sorgte zusätzlich für Vertrauen. Insgesamt verlor die 74-Jährige mehr als 173.000 Euro. Erst als der Kontakt zum vermeintlichen Finanzexperten abbrach, erkannte die Frau den Betrug und erstattete Anzeige.
237.000 Euro für angeblichen „Militärarzt“
In einem weiteren Fall lernte eine 65-jährige Grazerin über Facebook einen Mann kennen, der sich als Militärarzt im Jemen ausgab. Der Kontakt kam über eine Freundschaftsanfrage zustande und wurde später über Messenger und WhatsApp fortgesetzt. Der Mann gab an, nach Österreich zurückkehren zu wollen und dafür finanzielle Unterstützung zu benötigen. Auch für die medizinische Behandlung seines angeblich kranken Sohnes wurde Geld verlangt. Über mehrere Monate verschickte die Frau in vier Postsendungen insgesamt 237.000 Euro Bargeld an unterschiedliche Adressen in Wien und Italien. Als angeblich im Namen der UNO ein weiterer Geldbetrag für die Ausreise des Mannes gefordert wurde, wurde die 65-Jährige misstrauisch und erstattete Anzeige.
Internetbetrug: Keine Frage des Alters
Die aktuellen Fälle zeigen, dass Betrugsmaschen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen treffen können. Die aktuell betroffenen Frauen sind zwischen 27 und 74 Jahre alt. Gleichzeitig verdeutlicht ein Blick auf die kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik die Dimension dieses Deliktsfeldes: Wurden in der Steiermark 2016 noch 1.045 Fälle von Internetbetrug angezeigt, waren es 2025 bereits 4.332. Damit hat sich die Zahl der Anzeigen innerhalb von zehn Jahren mehr als vervierfacht. Allein gegenüber 2024 stieg sie um 5,6 Prozent. Die Aufklärungsquote lag 2025 bei 31,9 Prozent.
Warnsignale erkennen: So schützen Sie sich vor Betrug
Die Polizei rät, vermeintliche Geldanlagen und Online-Bekanntschaften kritisch zu prüfen und sich weder von professionellen Internetauftritten noch von hohen Gewinnversprechen oder persönlichen Geschichten unter Druck setzen zu lassen. Auch kleinere Auszahlungen sind kein Beweis für die Seriosität einer Geldanlage. Überweisen oder versenden Sie kein Geld an Personen, deren Identität Sie nicht zweifelsfrei überprüfen können und geben Sie keinesfalls Bank- oder Zugangsdaten weiter. Bei Zweifeln sollten Sie vor einer Zahlung mit Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen sprechen. Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten weitergegeben hat, sollte den Kontakt abbrechen, Beweise wie Chatverläufe, E-Mails und Screenshots sichern, gegebenenfalls Zugangsdaten ändern und rasch Anzeige bei einer Polizeiinspektion erstatten.
Weitere Infos, Hintergründe und Präventionstipps zu diesen Themen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamts:
Montagabend kam es zu einer Kollision zwischen einem Motorradlenker und zwei entgegenkommenden Pkw. Mit schweren Verletzungen wurde der Motorradlenker in ein Krankenhaus eingeliefert.
Gegen 18:25 Uhr war ein 22-Jähriger aus dem Bezirk Leoben mit seinem Motorrad auf der B 115 Eisenbundesstraße in Fahrtrichtung Hieflau unterwegs. Aus bislang unbekannter Ursache kam es auf Höhe Straßenkilometer 112,40 zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden nach links abbiegenden Pkw, gelenkt von einem 60-jährigen Deutschen. Danach kollidierte der Motorradlenker mit einem hinter dem 60-Jährigen nachfahrenden Pkw, gelenkt von einem 36-Jährigen aus dem Bezirk Liezen. Dabei wurde der Motorradlenker schwer verletzt. Er wurde nach der Erstversorgung vom Notarzthubschrauber C 17 ins LKH Graz geflogen.
Die insgesamt fünf Insassen der beiden involvierten Pkw wurden vom Roten Kreuz versorgt und zur medizinischen Abklärung ins LKH Leoben, eingeliefert.
Im Einsatz standen die Polizei, das Rote Kreuz, der Notarzthubschrauber sowie die Feuerwehr Eisenerz. Die Ermittlungen zum Unfallhergang laufen.
Auf einem landwirtschaftlichen Anwesen brach Samstagnachmittag ein Großbrand aus. Zwei Gebäude sowie mehrere Fahrzeuge gerieten in Brand. Menschen und Tiere wurden nach bisherigem Kenntnisstand nicht verletzt. Die Ermittlungen zur Brandursache laufen.
Gegen 16:30 Uhr wurden Einsatzkräfte zu dem landwirtschaftlichen Betrieb mit angrenzenden Wirtschaftsgebäuden in Oberdorf gerufen. Beim Eintreffen der Polizei standen ein Wirtschaftsgebäude sowie ein weiteres Gebäude des Hofes bereits in Flammen. Das Feuer hatte sich rasch ausgebreitet. Auch zwei Fahrzeuge, ein Anhänger und ein Dieseltank auf dem Anwesen waren vom Brand betroffen.
Feuerwehren im Großeinsatz
Rund 90 Einsatzkräfte mehrerer umliegender Feuerwehren bekämpften den Großbrand mit insgesamt 22 Fahrzeugen. Dabei kam auch eine Drohne zum Einsatz. Das Rote Kreuz war vorsorglich mit zwölf Einsatzkräften und drei Fahrzeugen vor Ort. Trotz des Ausmaßes des Brandes wurden nach bisherigem Kenntnisstand weder Menschen noch Tiere verletzt. Auch mehrere Polizeistreifen aus dem Bezirk Leoben standen für die Erstmaßnahmen im Einsatz.
Brandursache unklar
Ein Brandermittler des Stadt- und Bezirkspolizeikommandos Leoben nahm noch am Samstagabend erste Erhebungen am Brandort vor. Die Ursache des Feuers konnte vorerst nicht geklärt werden. Weitere Ermittlungen mit Unterstützung durch Brandermittler des Landeskriminalamtes (LKA) Steiermark sollen am Sonntag erfolgen.
Ein angeblicher Pilot brachte eine 50-Jährige über mehrere Monate hinweg dazu, ihm finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 77.000 Euro zukommen zu lassen. Der versprochene Besuch in Österreich blieb ebenso aus wie die Rückzahlung des Geldes. Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor sogenanntem „Love Scam“.
Begonnen hatte der Kontakt bereits im März 2026 mit einer Freundschaftsanfrage auf Facebook. Der bislang unbekannte Täter gab sich als deutsch-amerikanischer Berufspilot aus, der in den USA lebe. Zunächst kommunizierten die beiden über Facebook-Messenger, später über WhatsApp. Dabei entdeckten sie vermeintlich viele Gemeinsamkeiten und der Mann baute über Wochen hinweg zunehmend Vertrauen zur 50-Jährigen auf.
Angeblicher Umzug nach Österreich
Ende April kündigte der vermeintliche Pilot an, zur 50-Jährigen nach Österreich ziehen zu wollen. Vorab sollte ein Paket mit persönlichen Arbeitsunterlagen nach Österreich geschickt werden. Für die angebliche Zustellung und den Zoll wurden jedoch Zahlungen fällig, die der Mann aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst leisten könne. Im Vertrauen darauf, das Geld zurückzubekommen, tätigte die Frau mehrere Überweisungen. Selbst als ihre Bank sie auf auffällige Zahlungen und einen möglichen Betrug aufmerksam machte, gelang es dem Täter, den Druck weiter zu erhöhen. Dabei wurde der Frau unter anderem mit einer Festnahme wegen des Verdachts der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gedroht. Daraufhin kaufte sie auch Apple-Geschenkkarten und übermittelte die Gutscheincodes an den Täter.
Am Flughafen Verdacht geschöpft
Im August kündigte der angebliche Pilot schließlich seine Ankunft in Österreich für Anfang September an. Die 50-Jährige fuhr zum Flughafen nach Wien, um ihn abzuholen. Doch der Mann erschien nicht. Stattdessen erhielt sie eine angeblich vom Bundeskriminalamt stammende Nachricht, wonach der Pilot festgenommen worden sei und für seine Freilassung eine Kaution bezahlt werden müsse. Dies machte die Frau misstrauisch, woraufhin sie sich einer Bekannten anvertraute. Sie erkannte den Betrug und erstattete Anzeige bei der Polizei. Insgesamt entstand ihr ein finanzieller Schaden von rund 77.000 Euro.
Was ist „Love Scam“?
Beim sogenannten „Love Scam“, auch Liebesbetrug genannt, bauen Kriminelle über das Internet bzw. Social-Media-Plattformen gezielt eine emotionale Beziehung zu ihren Opfern auf. Sie schaffen über Wochen oder Monate Vertrauen und nutzen Gefühle gezielt aus. Häufig geben sich Täter gegenüber Frauen etwa als Ärzte, Piloten, Soldaten oder Mitarbeiter auf Bohrinseln im Ausland aus. Doch auch Männer können Opfer werden. Ihnen gegenüber treten Betrüger beispielsweise als vermeintlich junge, attraktive Frauen auf, die im Ausland leben oder arbeiten. Früher oder später folgen meist Geldforderungen für angebliche Reisen, Notfälle oder andere Schwierigkeiten.
Warnsignale erkennen
Wer auf eine solche Masche hereingefallen ist, muss sich nicht schämen. Die Täter gehen äußerst geschickt vor und nutzen Vertrauen und Gefühle gezielt aus. Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn persönliche Treffen immer wieder scheitern, plötzlich Geld verlangt oder mit negativen Konsequenzen gedroht wird. Überweisen Sie kein Geld und übermitteln Sie keine Gutscheincodes oder Ausweisdokumente an Personen, deren Identität Sie nicht zweifelsfrei überprüfen können. Nehmen Sie Warnungen Ihrer Bank, von Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen ernst. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, den Kontakt abbrechen, Chats und Zahlungsbelege sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Weitere Informationen und Präventionstipps zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes >> Love Scam